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Die Spielregeln

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Besuch unserer Schule entschieden haben. Ihren Wunsch, optimal für einen Beruf vorbereitet zu werden, wollen wir gern erfüllen. Das ist jedoch nur möglich, wenn wir partnerschaftlich und harmonisch zusammen arbeiten. Wir müssen die „Spielregeln“ beachten, die im Schulgesetz enthalten sind. (Download)

Öffnungs- und Unterrichtszeiten:

Die Eingangshalle ist ab 07:30 Uhr geöffnet. Die Stockwerke können ab 07:45 Uhr betreten werden.

Die Unterrichtsstunden gliedern sich folgendermaßen:

1. Stunde: 08:00 Uhr – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08:45 Uhr – 09:30 Uhr
3. Stunde: 10:00 Uhr – 10:45 Uhr
4. Stunde: 10:45 Uhr – 11:30 Uhr
5. Stunde: 12:00 Uhr – 12:45 Uhr
6. Stunde: 12:45 Uhr – 13:30 Uhr
7. Stunde: 13:45 Uhr – 14:30 Uhr
8. Stunde: 14:30 Uhr – 15:15 Uhr
9. Stunde: 15:30 Uhr – 16:15 Uhr
10. Stunde: 16:15 Uhr – 17:00 Uhr
11. Stunde: 17:15 Uhr – 18:00 Uhr
12. Stunde: 18:00 Uhr – 18:45 Uhr

Die Pausen finden statt um:

1. 09:30 Uhr – 10:00 Uhr
2. 11:30 Uhr – 12:00 Uhr
3. 13:30 Uhr – 13:45 Uhr
4. 15:15 Uhr – 15:30 Uhr
5. 17:00 Uhr – 17:15 Uhr

Sekretariat

Das Sekretariat ist montags bis donnerstags von 07:45 bis 09:00, von 09:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 14:00 Uhr und freitags von 07:45 bis 09:00 und von 09:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Ausgabe der eingezogenen Handys erfolgt ab 13:30 Uhr.

Schülerausweise und Schulbescheinigungen werden klassenweise über die Klassenlehrer ausgegeben.

Fundsachen können im Sekretariat bzw. beim Hausmeister abgeholt werden. Beim Verlust von Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung.

Aufzugregelung

Es stehen drei Aufzüge zur Verfügung, die jeweils 15 Minuten vor Beginn einer Doppelstunde für Schülerinnen und Schüler fahren: Von 07:45 bis 08:00, von 09:45 bis 10:00 und von 11:45 bis 12:00 Uhr. Die Aufzüge sind von Schülerinnen und Schülern nur zum Hochfahren in die Etagen zu benutzen. Grundsätzlich dürfen die Aufzüge nur benutzt werden, wenn mehr als drei Stockwerke nach oben zu bewältigen sind. Essen und Getränke sind nur in verschlossenem Zustand zu transportieren.

Vertretungsunterricht

Informationen über den Vertretungsunterricht bzw. Unterrichtsausfall, erhalten Sie auf dem Monitor im Erdgeschoss bzw. der Handy-App:

DSBmobile.
Zugangsdaten: 164181
Kennwort: HBBK

Aufenthaltsraum

In den Pausen können Sie sich im Schülercafé aufhalten. Ein Warenverkauf steht für Sie zur Verfügung.

Toiletten

Toilettengänge sollen auf die Pausenzeiten beschränkt werden. Die Toilettenanlagen sind grundsätzlich geöffnet.

Verlassen Sie die Toilette in einem sauberen Zustand und melden Sie Funktionsstörungen beim Hausmeister.

Parksituation

Das HBBK verfügt über keinen Parkplatz für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler.

Verhalten in der Schule und im Unterricht

Unsere Schule legt großen Wert auf einen respektvollen, freundlichen und höflichen Umgang miteinander.

Umgang mit Schuleigentum

Die Einrichtung der Schule dient dem Wohl aller Schülerinnen und Schüler. Jeder Diebstahl und jede Sachbeschädigung ist der Schulleitung über das Sekretariat, dem Hausmeister oder einer Lehrkraft unverzüglich zu melden.

Alle Schülerinnen und Schüler sind für den sachgemäßen Umgang mit Schuleigentum sowie für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel mitverantwortlich. Sie haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigung.

Wertsachen

Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sicherheit seiner Wertgegenstände selbst verantwortlich. Geld und andere Wertsachen sollen bei einem Raumwechsel nicht in den Klassenräumen oder Umkleideräumen verbleiben (Diebstahlgefahr), da die Schule bei Verlust bzw. Diebstahl keine Haftung übernimmt.

Pflichten

Den Anweisungen von Schulleitung, Lehrkräften, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Sekretariats und des Haustechnischen Dienstes ist Folge zu leisten.

Schülerinnen und Schüler sind gemäß Schulgesetz dazu verpflichtet:

  • pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen, den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen, Hausaufgaben zu erledigen sowie die erforderlichen Arbeitsmaterialien mitzuführen
  • für den Sportunterricht entsprechende Sportkleidung mitzubringen
  • an verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen
  • an freiwilligen Schulveranstaltungen, sofern sie sich hierzu gemeldet haben, regelmäßig teilzunehmen.

Schulversäumnis

Sollten Sie nicht am Unterricht teilnehmen können, so ist die Schule unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigung hat bis spätestens 08:00 Uhr des gleichen Tages im Sekretariat zu erfolgen.

Besondere Verfahrensweise bei Erkrankungen gemäß § 43 Abs. 2 SchulG:
Bei Erkrankungen bis zu drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung am ersten Unterrichtstag, an dem Sie die Schule wieder besuchen, unaufgefordert der Klassenleitung vorzulegen. Bei länger anhaltenden Erkrankungen ist spätestens am 3. Krankheitstag die Schule zu informieren, außerdem ist eine schriftliche Zwischenmit-teilung spätestens nach zwei Wochen unaufgefordert der Klassenleitung zu übermit-teln; eine abschließende/endgültige Entschuldigung (Attest) ist am ersten Unterrichtstag nach Genesung unaufgefordert der Klassenleitung vorzulegen.

Das Nachholen von Leistungsnachweisen/Prüfungen ist gemäß § 48 Abs. 4 SchulG möglich; hierfür bedarf es jedoch eines fristgerecht eingereichten ärztlichen Attestes.

Abmeldung vom Unterricht

Schülerinnen und Schüler, die sich vom Unterricht abmelden möchten, haben sich bei dem jeweiligen Lehrer/bei der jeweiligen Lehrerin unter Angabe des Grundes abzumelden. Erfolgt keine Abmeldung, so wird dies als Leistungsverweigerung gewertet und geht mit ungenügend in die Leistungsbeurteilung ein.

Konflikte sind stets gewaltfrei zu lösen und es sollte gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen gesucht werden.

Gewalt/Mobbing

Die Anwendung von Gewalt, der Besitz von Waffen und gefährlichen Gegenständen (u. a. Pfefferspray, Messer, Laserpointer), das Konsumieren von Alkohol und Drogen sowie das Rauchen sind im gesamten Schulgebäude verboten; desgleichen Mobbing in jeglicher Form, Beleidigungen und diskriminierendes Verhalten.

Bei Gewaltanwendung soll – wenn möglich – schlichtend eingegriffen werden und ggf. andere Schülerinnen und Schüler zur Hilfeleistung animiert werden. In jedem Fall ist eine verantwortliche Lehrkraft zu informieren.

Verhalten bei Unfällen/Verletzungen

Bei Unfällen oder Verletzungen im Schulgebäude ist unverzüglich eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu informieren, damit gefährdete Personen im Bereich einer Unfall-stelle gewarnt und verletzte Personen versorgt werden können.

Benutzung von Handys und anderen Multimediageräten

Fotografieren, Filmen oder das Anfertigungen von Tonaufzeichnungen, das laute Abspielen von Musik sind im Schulgebäude grundsätzlich untersagt.

Das Benutzen von Handys, MP3-Playern, iPods, iPads und ähnlichen elektronischen Geräten ist im Haus erlaubt. Den Umgang mit diesen Geräten in den Klassenräumen regelt der jeweilige Fachlehrer/die jeweilige Fachlehrerin. Eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnung des Lehrers/der Lehrerin kann mit dem Entzug des Handys, MP3-Players, iPod, iPad oder und ähnlicher elektronischer Geräte geahndet werden.

Falls die Geräte durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin im Sekretariat abgegeben werden, können diese frühestens um 13:30 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.

Der Austausch und/ oder die Verbreitung von pornografischen, rassistischen oder Gewalt verherrlichenden Videos (auf dem Handy usw.) sowie der Aufruf von solchen Internetseiten sind ausdrücklich verboten, führen zu Ordnungsmaßnamen (z. B. Ausschluss vom Unterricht, Verweis von der Schule, o. Ä.) und können strafrechtlich verfolgt werden (Anzeige).

Unterrichtsbeginn

Wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer/die Lehrerin noch nicht zum Unterricht erschienen ist.

Essen und Trinken

Trinken ist während des Unterrichts mit Ausnahme in den EDV-Fachräumen erlaubt, Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet.

Reinigungsdienst

Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit des Schulgebäudes/der Klassenräume mitverantwortlich.
Die Schülerinnen und Schüler sorgen klassenweise im Wechsel für die Sauberkeit im Schulgebäude.

Ordnungsdienst

Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bestimmen einen Ordnungsdienst, der dafür zuständig ist, dass nach Unterrichtsende die Fenster geschlossen, die Stühle hoch-gestellt, der Boden gefegt, die Tafel geputzt und das Licht ausgeschaltet werden. Vor einem Wechsel in einen anderen Raum ist der Klassenraum aufgeräumt und sauber zu verlassen.

Besonderheiten der Computerräume

Das Schulnetz und der Internetzugang stehen den Schülerinnen und Schülern des Hans-Böckler-Berufskollegs im Rahmen des Unterrichts zur Verfügung. Das Essen und Trinken ist in den Fachräumen nicht gestattet. Mobiliar, Hardware und Software sind pfleglich und schonend zu behandeln. Jeder hat den Arbeitsplatz in einem ord-nungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Wird bei Unterrichtsbeginn oder während des Unterrichts ein Fehler oder eine Beschädigung bzw. Verschmutzung des Ar-beitsplatzes festgestellt, so ist dieses unverzüglich dem Fachlehrer/der Fachlehrerin anzuzeigen.

Die Installation von Fremdsoftware, das Aufspielen von Programmen und Dateien sowie Manipulationen der Hardwareausstattung und der Konfiguration der Rechner sind prinzipiell verboten. Die Verwendung eigener Geräte und deren Anschluss an die PC-Systeme bedarf in jedem Fall der vorherigen Genehmigung durch den Fach-lehrer/die Fachlehrerin.

Es ist nicht erlaubt, Programme oder Dateien aus dem Internet ohne Erlaubnis auf die Speichermedien des Schulnetzes zu kopieren. Urheberrecht und Lizenzbedingungen sind bei der Internet-Nutzung zu berücksichtigen. Wird ein Virus entdeckt, ist dies unverzüglich dem Fachlehrer/der Fachlehrerin mitzuteilen. Eine Nutzung des Internets zu privaten Zwecken, wie z. B. das Aufsuchen von Chat-Räumen, die Nut-zung sozialer Netzwerke oder das Abrufen/Versenden privater E-Mails ist nur bei vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin er-laubt. Es ist prinzipiell untersagt, Web-Seiten mit pornografischen, rechts- und links-extremen, terroristischen und sonstigen Gewalt verherrlichenden Beiträgen aufzusu-chen.

Bei Schäden am PC-System, Netzwerk, Internet-Zugang oder an der Software, die der Schüler/die Schülerin verursacht hat, übernimmt der Schüler/die Schülerin die anfallenden Instandsetzungskosten.

Folgen von Pflichtverletzungen/Ordnungsmaßnahmen

Mögliche Maßnahmen bei Fehlverhalten:
Schüler, die nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen, werden mit einer „Verspätung“ im Klassenbuch eingetragen. Die Verspätungen werden summiert und auf Halbjahres- und Versetzungszeugnissen ausgewiesen.

Als mögliche Ordnungsmaßnahmen (vom Schulleiter bzw. von der Teilkonferenz beschlossen) kommen in Frage:
1. schriftlicher Verweis
2. Überweisung in eine Parallelklasse
3. Ausschluss vom Unterricht
4. Androhung der Entlassung von der Schule
5. Entlassung von der Schule

Mögliche Maßnahmen bei unentschuldigten Schulversäumnissen
a) bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern:

Versäumt eine schulpflichtige Schülerin bzw. ein schulpflichtiger Schüler Fehlzeiten rechtzeitig zu entschuldigen und bleiben erzieherische Maßnahmen erfolglos, so können folgende Maßnahmen erlassen werden:

  • Ordnungsmaßnahmen (1. – 5. siehe oben)
  • Zwangsweise Zuführung
  • Bußgeld

b) bei nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern:

  • Ordnungsmaßnahmen (1. – 5. Siehe oben)
  • Entlassung von der Schule: Fehlt ein Schüler/eine Schülerin innerhalb von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt, so kann ohne vorherige Androhung die Entlassung von der Schule ausgesprochen werden.
  • Fehlt ein Schüler/eine Schülerin trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt, so kann das Schulverhältnis ohne Konferenzbeschluss beendet werden.

Beurlaubung

Ist eine Teilnahme am Unterricht aus vorhersehbaren Gründen (z. B. religiöse Feiertage, Hochzeit, Behördengänge, Arztbesuche, Sportveranstaltungen) nicht möglich, so müssen Sie mindestens eine Woche zuvor einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung an die Klassenleitung/Schulleitung richten. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.

Freistellung vom Sportunterricht

Eine Freistellung vom Sportunterricht kann bei Vorliegen von gesundheitlichen Gründen durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin beantragt werden.

Beantragung

  • bis zu einer Woche beim Sportlehrer
  • über eine Woche hinaus bis maximal zu zwei Monaten beim Sportlehrer, sofern ein ärztliches Zeugnis (Attest) vorliegt
  • über zwei Monate hinaus nur bei Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses bei der Schulleitung.

Bei vorübergehender Freistellung vom Sportunterricht besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht; der Schüler bzw. die Schülerin erhält eine Aufgabe, die als Leistungsnachweis in die Notenbildung eingeht.

Sicherheit/Verhalten im Alarmfall

Beide Treppenhäuser dienen im Notfall als Fluchtweg. Bei allen Alarmfällen müssen die Weisungen der verantwortlichen Lehrpersonen unbedingt befolgt werden. Die Benutzung der Aufzüge ist im Alarmfall nicht zulässig.

Im Feuer-Alarmfall folgen alle Personen den gekennzeichneten Rettungswegen und begeben sich auf den Schulhof der Adolf-Feld-Schule (= vereinbarte Sammelstelle). Dort melden sich die Schüler bei ihrer jeweiligen Lehrerin/ihrem jeweiligen Lehrer, um die Anwesenheit festzustellen.
 

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