Bildungsgänge

Zahnmedizinische Fachangestellte

Voraussetzungen

Ausbildungsvertrag zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten

Anforderungen

Sie sollten eine kommunikative und patientenorientierte Persönlichkeit sein, stressresistent sowie freundlich und höflich im Umgang.
In der Berufsschule sind Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ein Mindestmaß an Lernbereitschaft erforderlich

Dauer

Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Bei besonders guten Leistungen in der Berufsschule ist eine Verkürzung um ein halbes Jahr möglich

Ausbildungsschwerpunkte

Nach der neuen Ausbildungsordnung (AO) von 2001 sind Ihre Ausbildungsschwerpunkte

  • die Patientenbetreuung
  • die Assistenz bei der Behandlung
  • die Herstellung von Röntgenaufnahmen
  • die Durchführung und Kontrolle der Praxishygiene
  • die Wartung der Geräte und Instrumente
  • die Prophylaxe sowie
  • Verwaltungsarbeiten und Leistungsabrechnung

Fächer

  • Berufsbezogener Lernbereich:
    Zahnmedizinische Assistenz
    Leistungsabrechnung
    Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
    Praxismanagement
    Datenverarbeitung für ZFA
    Englisch für ZFA
  • Berufsübergreifender Lernbereich:
    Politik / Gesellschaftslehre
    Evangelische bzw. Katholische Religion
    Deutsch / Kommunikation sowie
    Sport / Gesundheitsförderung

Besonderheiten am HBBK

Ausgehend von den aktuellen Anforderungen einer Zahnarztpraxis liegen die Schwerpunkte des Unterrichts auf der Vermittlung von

  • solidem zahnmedizinischem Fachwissen durch Zahnärzte
  • Kenntnissen zur Leistungsabrechnung
  • kaufmännischem Grundwissen
  • Fachinhalten zum Praxismanagement und Sekretariatsarbeiten
  • Informations- und Datenverarbeitungsinhalten sowie
  • der Erweiterung der kommunikativen Kompetenz bezüglich der Gesprächsführung und dem Umgang mit schwierigen Patienten

Chancen

Sie können sich nach der Ausbildung fortbilden zur

  • ahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV)
  • Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF)Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP)

Mögliche Abschlüsse

  • Sie erwerben den Berufsschulabschluss, wenn Sie die Leistungsanforderungen erfüllen. Dieser ist dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertig.
  • Die Fachoberschulreife erhalten Sie, wenn Sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Kammerprüfung bestehen und die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen (am HBBK erfolgt diesbezüglich eine Beratung)

Ansprechpartner

HBBK Oberhausen

  Otto-Dibelius-Straße 9
     46045 Oberhausen

  0208 43733-0 FAX -110
  sekretariat@hbbk.schule-ob.de

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