Zahnmedizinische Fachangestellte
Voraussetzungen
Ausbildungsvertrag zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten
Anforderungen
Sie sollten eine kommunikative und patientenorientierte Persönlichkeit sein, stressresistent sowie freundlich und höflich im Umgang.
In der Berufsschule sind Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ein Mindestmaß an Lernbereitschaft erforderlich
Dauer
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Bei besonders guten Leistungen in der Berufsschule ist eine Verkürzung um ein halbes Jahr möglich
Ausbildungsschwerpunkte
Nach der neuen Ausbildungsordnung (AO) von 2001 sind Ihre Ausbildungsschwerpunkte
- die Patientenbetreuung
- die Assistenz bei der Behandlung
- die Herstellung von Röntgenaufnahmen
- die Durchführung und Kontrolle der Praxishygiene
- die Wartung der Geräte und Instrumente
- die Prophylaxe sowie
- Verwaltungsarbeiten und Leistungsabrechnung
Fächer
- Berufsbezogener Lernbereich:
Zahnmedizinische Assistenz
Leistungsabrechnung
Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
Praxismanagement
Datenverarbeitung für ZFA
Englisch für ZFA - Berufsübergreifender Lernbereich:
Politik / Gesellschaftslehre
Evangelische bzw. Katholische Religion
Deutsch / Kommunikation sowie
Sport / Gesundheitsförderung
Besonderheiten am HBBK
Ausgehend von den aktuellen Anforderungen einer Zahnarztpraxis liegen die Schwerpunkte des Unterrichts auf der Vermittlung von
- solidem zahnmedizinischem Fachwissen durch Zahnärzte
- Kenntnissen zur Leistungsabrechnung
- kaufmännischem Grundwissen
- Fachinhalten zum Praxismanagement und Sekretariatsarbeiten
- Informations- und Datenverarbeitungsinhalten sowie
- der Erweiterung der kommunikativen Kompetenz bezüglich der Gesprächsführung und dem Umgang mit schwierigen Patienten
Chancen
Sie können sich nach der Ausbildung fortbilden zur
- ahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV)
- Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF)Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP)
Mögliche Abschlüsse
- Sie erwerben den Berufsschulabschluss, wenn Sie die Leistungsanforderungen erfüllen. Dieser ist dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertig.
- Die Fachoberschulreife erhalten Sie, wenn Sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Kammerprüfung bestehen und die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen (am HBBK erfolgt diesbezüglich eine Beratung)
Ansprechpartner
OStR´ Frau Lukas
gitta.lukas@hbbk.schule-ob.de